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Umsetzung neuester Rechtssprechung für Newsletter-, Veranstaltungs- und Formularmodul

Newslettermodul

Analog zur neuesten Rechtssprechung mussten diverse Funktionen und geändert und angepasst werden.
Bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung und bei der Nutzung anderer Formulare, wie dem Kontaktformular, muss das Häkchen für das Angebot zur Versorgung von Newslettern standardmäßig inaktiv sein.
Die automatisierte Reminder-Funktion für das Double-Opt-In Verfahren wurde abgeschaltet, da solch eine Erinnerungsmail schon als unerlaubte Werbung verstanden werden kann.

 

Veranstaltungsmodul

Die automatisierten Funktionen für das Rechnungswesen wurden erweitert.

 

Formulargenerator

Die Funktionen rund um die Technik des sogenannten „Honeypots“ sind verbessert und somit die Spamabwehr verbessert worden. Diese Technik ersetzt die vorher eingesetzte Captcha-Technik, die eine zufallsgenerierte Zahlenbuchstabenkombination abgefragt hatte.

 

Anonymisierung von IP-Adressen

Hierbei geht es um die IP-Adresse, die von dem Besucher einer Website als seine Anschlusskennung übermittelt wird.
An vielen Stellen des Systems ist die Speicherung dieser IP-Adressen für ein reibungsloses Funktionieren notwendig. Insbesondere die Module Formulargenerator und Veranstaltungsmodul und der Aufbau der Besucherstatistiken benötigen diese Speicherung.
Analog zur neuesten Rechtssprechung werden ab sofort alle diese IP-Adressen so anonymisiert, dass eine Ermittlung des Anschlusses der Besucher auch für Behörden nicht mehr möglich ist.

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