Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde bereits 2015 verabschiedet und tritt nun sehr bald, am 24. Mai 2018, in Kraft.
Die Übergangsfrist ist abgelaufen, Sie sollten jetzt handeln.
Sie sollten, nein Sie müssen, eine Datenschutzerklärung, die den neuen gesetzlichen Vorgaben entspricht, auf Ihrer Website anbieten.
Und die sollte auch ein extra Menüpunkt, eine extra Seite werden. Ausnahme ist, wenn Sie die Seite „Impressum / Datenschutzerkärung“ nennen.
Wir haben uns für unsere Agentur zur neuen Verordnung hier informiert und bedient:
https://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung/
da gibt es für die verschiedenen Arten von Websites weitergehende Infos, auch Downloads zu Mustererklärungen werden angeboten.
Daraus ist auch unsere Datenschutzerklärung entstanden:
https://www.pastos.de/datenschutz
somit gibt es kein Copyright und stünde zur Verfügung.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, sollten Sie aber einen Fach-Anwalt konsultieren.
Zum technischen Hintergrund Ihres Pastos-Systems bezogen auf den Datenschutz:
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass diese Zusammenfassung von Informationen keine Rechtsberatung ist.
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